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Die Roldies sind kein eigenständiger Verein, brauchen deshalb auch keinen Vorstand und keine eigene Generalversammlung. Der Sinn und Zweck der Gemeinschaft innerhalb der IGR besteht einzig und allein darin, ehemalige Mitglieder nach wie vor in den Verein integrieren zu können und somit das aufgebaute Netzwerk nicht zu verlieren. Die Kommunikation findet durch ein zu wählendes Mitglied der roldies (romi) und ein Mitglied aus dem IGR-Vorstand (ropi) statt.

Eigenschaften, Rechte und Pflichten der roldies:

· Es steht den roldies offen, wie viele Anlässe sie pro Jahr durchführen (Reisli, Sitzungen, Treffen, Ferien usw.). Allerdings müssen sie EINE Sitzung pro Jahr abhalten, wo auch der ropi aus dem Vereinsvorstand anwesend sein wird. Es wird über Aktuelles, Vergangenes und Zukünftiges gesprochen und diskutiert.

· Die roldies dürfen an der heimischen Fasnacht keine Konkurrenz zu den rondos darstellen (intern wie extern). D.h., dass musikalische Auftritte im Rahmen der Rapperswiler und Joner Fasnacht nicht zu den offiziellen Gepflogenheiten der roldies gehören.

· Jedes Mitglied der roldies zahlt nach wie vor den ehemals normalen Vereinsbeitrag von CHF 90.00. Selbstverständlich kann dies auch weiterhin durch Gönner finanziert werden.

· Um ein roldie zu werden, muss man mindestens 5 Jahre aktives Mitglied der Guggenmusik rondo | rappi oder neu in der IGRU Fasnacht der IGR gewesen sein.

· Selbstverständlich gehören die roldies zu den jeweiligen Gönneranlässen und werden an diesen Events ebenfalls wie unsere Gönner behandelt.

· Es besteht die Möglichkeit, dass die roldies zu gewissen Fasnachtsanlässen oder Vereinsreisen eingeladen werden. Dies wird allerdings vom Verein bestimmt und ist kein zwingendes Recht.

· Die roldies sind nicht verpflichtet, uns an unseren Anlässen mit einem Arbeitseinsatz zu unterstützen, doch gehört dies zum guten Ton. Die Einsatzwünsche der roldies haben immer Priorität.

· Die roldies sind herzlich willkommen, bei unseren Proben beizuwohnen und selbstverständlich auch nach den Proben mit uns in der Beiz zu sitzen.

· Es steht den roldies frei, eine Kasse für ihre Ausflüge oder anderes zu eröffnen. Dies hat mit den rondos allerdings nichts zu tun.

Man kann aus den roldies austreten (in schriftlich Form an die romi) und verzichtet somit auf alle Rechte und Aufgaben.